Allgemeine Geschäftsbedigungen

I. Geltungsbereich

  • 1. JM-Durchflussmesstechnik erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • 2. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
  • 3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass hierauf nochmals besonders Bezug genommen werden muss.

II. Angebote, Preise

  • 1. Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, in allen Teilen freibleibend.
  • 2. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommen Verträge erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
  • 3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Allgemeinen Liefer- und Dienstleistungsbedingungen zu unserem Nachteil abändern.
  • 4. JM-Durchflussmesstechnik behält sich Konstruktions- und Bauteileänderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bis zur Lieferung vor.
  • 5. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung und sonstige Nebenkosten.
  • 6. Sofern kein schriftliches Angebot vorliegt, gelten die in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. Schriftliche Angebote haben Vorrang.
  • 7. An Angebotstexten, Prozess-Schemata, Lösungsvarianten, Konstruktionen und anderen Angebotsunterlagen behält JM-Durchflussmesstechnik sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung von JM-Durchflussmesstechnik zugänglich gemacht werden.

III. Lieferung, Gefahrübergang

  • 1. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Besteller zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre.
  • 2. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des Bestellers. Die Gefahr für die Ware geht mit Mitteilung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, auf den Besteller über. Dies gilt auch wenn JM-Durchflussmesstechnik frachtfrei liefert und bei Teillieferungen.

IV. Lieferfristen und -Termine

  • 1. Die von JM-Durchflussmesstechnik angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und nur angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
  • 2. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt der vom Kunden zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen sowie einer vereinbarten Anzahlung.
  • 3. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger von JM-Durchflussmesstechnik nicht zu vertretender Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsprobleme, Verkehrsstörungen usw. auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verlängern sich die - auch bestätigten - Lieferfristen in angemessenem Umfang. Das gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Wird JM-Durchflussmesstechnik aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird JM-Durchflussmesstechnik von Ihrer Leistungspflicht frei.
  • 4. Bei Lieferverzug wird unsere Haftung auf max. 5 % des Warenwertes begrenzt. Der Schadensersatz statt der Leistung gemäß Ziffer VII bleibt unberührt.

V. Zahlungen

  • 1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zu leisten. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
  • 2. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz.
  • 3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen nach Vertragsabschluss eingetretener oder bekannt gewordener schlechter Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet , so steht JM-Durchflussmesstechnik das Recht zu, per Nachnahme zu liefern, Vorkasse zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen und von bereits mit dem Besteller geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern dieser nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.
  • 4. Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist nicht berechtigt, bei bestrittenen Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  • 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden sowie künftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware im Eigentum von JM-Durchflussmesstechnik.
  • 2. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen; er hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
  • 3. Der Besteller verpflichtet sich, die von JM-Durchflussmesstechnik gelieferte Ware nur mit der Maßgabe zu veräußern, dass er sich das Eigentum an dieser Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält und vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts, wenn dieser durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermengung erlischt, das Eigentum an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung tritt.
  • 4. Im Falle des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers ist JM-Durchflussmesstechnik berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig werden befristete Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
  • 5. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern. Er tritt seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen im Voraus an JM-Durchflussmesstechnik ab und erbringt auf Verlangen hin den Nachweis über den Abschluss der Verträge.
  • 6. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder an deren Stelle getretene Forderungen sind JM-Durchflussmesstechnik vom Besteller unverzüglich unter Beifügung von Dokumenten mitzuteilen.

VII. Gewährleistung, Haftung

  • 1. Für Sach- und Rechtsmängel übernimmt JM-Durchflussmesstechnik unter Ausschluss weiterer Rechte die nachfolgend beschriebene Gewährleistung.
  • 2. Mängel der gelieferten Ware sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, weist die Ersatzlieferung Fehler auf oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen. Ersetzte Teile werden Eigentum von JM-Durchflussmesstechnik und sind auf Verlangen zurückzugeben.
  • 3. Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Für ein ausgetauschtes Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
  • 4. Bei Ersatzlieferung trägt JM-Durchflussmesstechnik die Kosten für das Ersatzstück einschließlich des Versands zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Lieferort, nicht jedoch für Aus- und Einbau oder sonstigen Aufwand. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers die Versendung an einen anderen Ort oder Leistungen von JM-Durchflussmesstechnik vor Ort, so übernimmt der Besteller die hierdurch anfallenden Mehrkosten.
  • 5. Für Mängel durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, abrasive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernimmt JM-Durchflussmesstechnik keine Gewähr.
  • 6. Die Haftung auf Schadensersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. JM-Durchflussmesstechnik haftet nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  • 7. Die Haftung von JM-Durchflussmesstechnik ist auf den Netto-Warenwert der Lieferung begrenzt, aus der der mangelhafte Gegenstand stammt. Alle weitergehenden Rechte wegen mangelhafter Lieferung insbesondere Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einschließlich des Ersatz von solchen Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst, sondern durch seine Benutzung seine Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise entstehen, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz zur Last fällt.
  • 8. JM-Durchflussmesstechnik haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Umgebungs- oder Betriebsbedingungen des Einsatzortes oder der zu messenden Medien, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Produkte und im Besonderen der Anlagen/ Messgeräte von JM-Durchflussmesstechnik haben, nicht vollständig oder nicht richtig mitgeteilt hat.

VIII. Vertraulichkeit, Schutzrechte

  • 1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zu strikter Vertraulichkeit Dritten gegenüber. Insbesondere ist der Besteller verpflichtet, alle anlässlich des Auftrags bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Herstellungsverfahren, sonstige geschäftliche und betriebliche Tatsachen, Unterlagen und Informationen von JM-Durchflussmesstechnik streng vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen.
  • 2. Die vorgenannten Verpflichtungen werden beide Parteien auch Ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegen, die bestimmungsgemäß mit dem Auftrag befasst sind.
  • 3. JM-Durchflussmesstechnik behält sich an allen Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Informationen - auch in elektronischer Form - die Urheberrechte vor. Diese sowie alle sonstigen mit dem Liefergegenstand verbundenen Schutzrechte darf der Besteller nur im vertragsgemäßen Umfang selbst nutzen und nicht an Dritte weitergeben oder gar verwerten.
  • 4. Werden im Rahmen einer Ausschreibung dem Besteller technische Ausarbeitungen übergeben und wird der entsprechende Auftrag an JM-Durchflussmesstechnik nicht erteilt, so sind diese Ausarbeitungen umgehend zurückzugeben und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

IX. Sonstiges

  • Nebenabreden zum Auftrag oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist Duisburg. Gerichtsstand ist Duisburg. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Duisburg, den 01. Januar 2006